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Die Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege umfasst die Übernahme der Pflege für maximal sechs Wochen, sollte die private Pflegeperson verhindert sein.
Die Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege umfasst die Übernahme der Pflege für maximal sechs Wochen, sollte die private Pflegeperson verhindert sein.